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Geschrieben von: Andy Walther
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Montag, den 20. Februar 2012 um 12:23 Uhr |
Filterpflicht für Öfen und Kamine im Eigenheim?
Infos zur Novelle der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV)
Einrich. Im Einrich wird noch viel mit Holz geheizt. Deshalb waren einige Einricher Betreiber von sog. Einzelraumfeuerungsanlagen, also schlichtweg Öfen, Kamine usw. in den letzten Wochen beunruhigt. Immer wieder „geisterten“ Meldungen über eine angeblich drohende Zwangsstilllegung bzw. Filterpflicht für Kamin- und Kachelöfen durch die Presse und die Medien. Die oft verkürzte und knappe Darstellung hat eher verunsichert und den Eindruck erweckt, es handele sich um eine generelle und sofortige Pflichtmaßnahme für alle Öfen und Feuerungsanlagen, was aber unrichtig ist. Bedingt durch die z.T. missverständliche und knappe Berichterstattung in den Medien (Print, TV & Web) haben wir für Sie recherchiert. Klar, am schnellsten und einfachsten geht das heute per Internet. Nach kurzer Suche sind wir auf die Internetadresse www.schornsteinfegermeister.de gestoßen. Dort wird das Thema Filterpflicht für Kamin- und Kachelöfen vom Fachmann eingehend beleuchtet. Man findet alle relevanten Informationen zu der Novelle der 1. BImSchV. Viele wichtige Fragen werden qualifiziert beantwortet.
Unter anderen sind dies die folgenden wichtigen Fragen:
Müssen alle bestehenden Kaminöfen und Kachelöfen ausgetauscht werden? Was wird in der 1. BImSchV geregelt und warum wird sie novelliert? Was sind die wesentlichsten Inhalte der Novelle?
So bekommt man einen guten Überblick über die Novelle der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) und kann einschätzen was einen persönlich betrifft.
Unser Tipp: Fragen Sie auch Ihren Schornsteinfeger vor Ort. Wir sind sicher er gibt Ihnen gerne Auskunft zu der Thematik der „vermeintlichen Filterpflicht“.
Hier noch der Direktlink zu dem Infoartikel auf www.schornsteinfegermeister.de
http://www.schornsteinfegermeister.de/schornsteinfeger-informationen/filterpflicht-fuer-kamin-und-kacheloefen.html#6
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